Satzung

Die Satzung des FRU

§ 1 – Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen „Vereinigung von Freundinnen und Feunden der Akademie für Raumforschung und Landesplanung e. V.“

Er hat seinen Sitz in Hannover und ist in das Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die in § 14 für den Fall der Auflösung des Vereins vorgesehene Vermögensbindung gilt auch bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks.

§ 2 – Aufgaben

Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Aufgaben der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL).